Unabhängige Karrieren in der Wissenschaft fördern.
Ausschreibungsbedingungen.
Der Boehringer-Ingelheim-Preis würdigt und fördert herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer fortgeschrittenen frühen Karrierephase im Rhein-Main-Gebiet. Der Preis verbindet die Anerkennung bisheriger Publikationsleistungen mit der Förderung eines originellen und kreativen Forschungsprojekts von bis zu zwei Jahren Dauer durch flexible Fördermittel.
Bewerbungsberechtigt sind fortgeschrittene Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die an einer der teilnehmenden Institutionen im Rhein-Main-Gebiet tätig sind.
Was beinhaltet der Preis?
Der Preis umfasst drei Finalistenpreise von jeweils 5.000 EUR als persönliches Preisgeld sowie ein professionelles Training für wissenschaftliche Präsentationen als Anerkennung für eine herausragende wissenschaftliche Publikationsleistung.
Eine Finalistin oder ein Finalist wird mit dem Hauptpreis in Höhe von 55.000 EUR an flexiblen Fördermitteln ausgezeichnet, um ein originelles und kreatives Forschungsprojekt von bis zu zwei Jahren Dauer zu unterstützen, das ihr/sein unabhängiges Forschungsprofil stärkt.
Wie und wann können Sie sich bewerben?
Um Ihre Online-Bewerbung für den Boehringer-Ingelheim-Preis zu starten, klicken Sie bitte hier.
Die Bewerbungsfrist beginnt im November und endet jeweils am 15. Januar des Jahres der Preisverleihung.
Die Finalistinnen und Finalisten werden eingeladen, ihre Forschung im Rahmen der feierlichen Preisverleihung zu präsentieren und ihre Preise entgegenzunehmen. Das Auswahlgremium des Boehringer-Ingelheim-Preises wird zudem den Gewinner oder die Gewinnerin des Hauptpreises bekanntgeben.
Wer kann sich bewerben?
- Sie haben innerhalb der letzten 12 Monate vor Bewerbungsschluss einen Originalartikel mit prominenter Autorenschaft (als Erst-, Letzt- oder Korrespondenzautorschaft) veröffentlicht. Der Artikel muss ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen haben und eine bedeutende Wirkung sowie Relevanz in Ihrem Forschungsgebiet zeigen. Der Großteil der wissenschaftlichen Arbeit muss an einer Institution in der Rhein-Main-Region durchgeführt worden sein.
- Sie schlagen ein originelles und kreatives Forschungsprojekt mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren vor, das Ihr unabhängiges Forschungsprofil wesentlich stärkt.
- Ihre Forschung befasst sich mit grundlegenden Fragestellungen in den biologischen, medizinischen oder chemischen Wissenschaften. Die Stiftung berücksichtigt ausschließlich Bewerbungen, die sich mit Forschung von übergeordneter Bedeutung für die Lebenswissenschaften befassen – zum Beispiel in den Bereichen Grundlagenbiologie, Biophysik, computergestützte Biologie, Medizin, Biochemie oder Chemische Biologie. Besonders begrüßt werden Anträge, die das Potenzial haben, neuartige Erkenntnisse über fundamentale biologische Prozesse zu liefern. Keine Förderung erfolgt für Forschungsvorhaben der klassischen Zoologie oder Botanik sowie der reinen organischen oder anorganischen Chemie.
- Sie sind Postdoktorandin oder Postdoktorand, leiten Ihre erste eigene Forschungsgruppe oder haben eine Juniorprofessur inne und verfügen über einen befristeten Arbeitsvertrag.
- Sie gehören einer der teilnehmenden Universitäten oder Forschungseinrichtungen im Rhein-Main-Gebiet an (siehe Leitfaden für Antragsteller).
- Sie haben Ihre Promotion oder eine gleichwertige Qualifikation weniger als acht Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen (Ausnahmen sind möglich, siehe FAQ)..
- Ihre wissenschaftlichen Leistungen haben bereits international Aufmerksamkeit erlangt.
- Sie verfügen über internationale Forschungserfahrung.
- Die Leitung Ihres Fachbereichs/Instituts unterstützt Ihre Bewerbung und sichert sowohl Ihre Beschäftigung als auch den Zugang zu der für Ihr geplantes Projekt erforderlichen Infrastruktur für die gesamte Laufzeit zu (eine Vorlage ist über das Online-Bewerbungsportal verfügbar).
- Sie können zwei erfahrene Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler benennen, die bereit sind, vertrauliche Empfehlungsschreiben einzureichen. Mindestens eine dieser Personen muss außerhalb des Rhein-Main-Gebiets tätig sein und darf nicht in einem direkten Betreuungsverhältnis zu Ihnen stehen oder gestanden haben.
Was fördert der Preis nicht?
Die Förderung deckt nicht die Personalstelle der Bewerberin oder des Bewerbers ab. Diese wird als wesentlicher Beitrag der Gastinstitution angesehen.
Haben Sie Fragen?
Falls der Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber und die FAQs noch Fragen offenlassen, können Sie uns gern anrufen oder eine E-Mail schicken.