Chance für Dual-Career-Forschende.

CoMove
Das CoMove-Programm unterstützt herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Dual-Career-Konstellationen, die in die Region ziehen, in der ihr Partner oder ihre Partnerin eine Professur oder Gruppenleiterstelle an einer Einrichtung in Deutschland oder Österreich angenommen hat oder über eine solche verhandelt. Das Programm richtet sich gezielt an nachziehende Partner und Partnerinnen, die eine neue Forschungsgruppe aufbauen oder eine bestehende Gruppe an den neuen Standort verlagern möchten.
CoMove bietet flexible Fördermittel, um ein international wettbewerbsfähiges Forschungsprogramm an einer Gasteinrichtung zu entwickeln, die bereit ist, eine langfristige Anstellung und institutionelle Unterstützung zu gewährleisten. Auf diese Weise ermöglicht CoMove herausragenden Dual-Career-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftlern, ihren Partner oder ihre Partnerin an einen neuen Standort zu begleiten, ohne die eigenen Karriereperspektiven zu gefährden.
Kontext und Ziele des CoMove-Programms.
Erhält ein Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin eine Professur oder Gruppenleiterstelle, fehlt am selben Standort häufig eine adäquate Karriereperspektive für den Partner oder die Partnerin, der bzw. die ebenfalls eine erfolgreiche Forscherkarriere verfolgt. In der Folge lehnen Forscherpaare ein Angebot möglicherweise ab und entscheiden sich für einen anderen Standort – oder sie nehmen das Angebot an, aber der nachziehende Partner kann sein bzw. ihr Potenzial nicht ausschöpfen. CoMove hat das Ziel, herausragenden Dual-Career-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, ein innovatives Forschungsprogramm zu entwickeln und attraktive, langfristige Karriereperspektiven zu erlangen, wenn sie ihrem Partner bzw. ihrer Partnerin an einen neuen Standort folgen.
Was kann gefördert werden?
Sie können bis zu 1.500.000 EUR für maximal 5 Jahre beantragen, um ein hochoriginelles Forschungsprogramm zu entwickeln.
Die Förderung kann für wissenschaftliches Personal, Verbrauchsmaterialien, projektbezogene Geräte sowie Reisen und Publikationen eingesetzt werden.
Wie und wann können Sie sich bewerben?
Die Stiftung nimmt Bewerbungen für das CoMove-Programm fortlaufend entgegen.
Das Bewerbungsportal öffnet ab dem 15. Oktober 2025. Um Ihre Online-Bewerbung für das CoMove-Programm zu starten, klicken Sie bitte hier.
Wer kann sich bewerben?
Wenn Sie sich bewerben möchten, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Ihre Forschung befasst sich mit grundlegenden Fragestellungen in den biologischen, medizinischen und chemischen Wissenschaften. Die Stiftung berücksichtigt ausschließlich Förderanträge, die sich mit Forschung von übergeordneter Bedeutung für die Lebenswissenschaften befassen – zum Beispiel in den Bereichen Grundlagenbiologie, Biophysik, computergestützte Biologie, Medizin, Biochemie oder Chemische Biologie. Besonders begrüßt werden Anträge, die das Potenzial haben, neuartige Erkenntnisse über fundamentale biologische Prozesse zu liefern. Keine Förderung erfolgt für Forschungsvorhaben der klassischen Zoologie oder Botanik sowie der reinen organischen oder anorganischen Chemie.
- Sie schlagen ein originelles und kreatives Forschungsprogramm vor, das Ihr Fachgebiet entscheidend voranbringen wird.
- Sie verfügen über substanzielle internationale Erfahrung.
- Sie können hervorragende Leistungen vorweisen, die auch international beachtet werden.
- Sie haben ein Forschungsangebot auf R3 Established Researcher-Level (wie von der Europäischen Kommission definiert, d. h. Forschende, die ein gewisses Maß an Unabhängigkeit erreicht haben) von Ihrer Gasteinrichtung erhalten, ein solches Angebot angenommen oder eine solche Position an Ihrer Gasteinrichtung nicht länger als sechs Monate vor Ihrer Bewerbung angetreten.
- Ihre Gasteinrichtung garantiert Ihre Position (R3 Established Researcher-Level) und den Zugang zu Labor- und Büroräumen, Infrastruktur sowie administrative Unterstützung für Ihr Forschungsteam während der gesamten Dauer der CoMove-Förderung.
- Ihre Gasteinrichtung bietet Ihnen eine transparente Karriereperspektive über die vorgeschlagene CoMove-Förderperiode hinaus. Dies könnte beispielsweise die Umwandlung Ihrer Position in eine unbefristete Stelle oder eine Tenure-Track-Option sein – entweder von Beginn an oder abhängig von einer positiven Evaluation Ihrer Forschungsgruppe durch die Gasteinrichtung (unter Einbeziehung externer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie ggf. eines Vertreters oder einer Vertreterin der Stiftung als beobachtenden Gast) während der CoMove-Förderperiode.
- Ihr Dual-Career-Partner bzw. Ihre Dual-Career-Partnerin hat eine Berufung oder ein Angebot für eine Position auf R3 (s. o.) oder R4 Leading Researcher-Level (wie von der Europäischen Kommission definiert, d. h. Forschende, die in ihrem Fachgebiet führend sind) an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland oder Österreich erhalten, die sich in derselben Region befindet wie die Gasteinrichtung dieser Bewerbung. Ihre Gasteinrichtung muss dabei nicht identisch sein mit der Institution, die Ihren Lebenspartner berufen hat. In jedem Fall muss die Institution, die den ersten Partner (R3- oder R4-Level) berufen hat, eine Bestätigung vorlegen.
- Sie dürfen keine Förderung für das vorgeschlagene Forschungsprogramm oder für einen vergleichbaren Zweck wie das CoMove-Programm von einer anderen Organisation erhalten oder erwarten.
Was fördert das CoMove-Programm nicht?
- Die Stelle des Antragstellers bzw. der Antragstellerin selbst kann nicht durch das CoMove-Programm finanziert werden. Dies stellt einen wesentlichen Beitrag der Gasteinrichtung dar.
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Teil des Forschungsteams ihres Dual-Career-Partners bzw. ihrer Dual-Career-Partnerin sind, können nicht unterstützt werden.
Haben Sie Fragen?
Falls der Leitfaden für Bewerber und die FAQs zu CoMove noch Fragen offen lassen, können Sie uns gern anrufen oder eine E-Mail schicken.