Häufige Fragen zum Plus 3-Programm.
Ja. Sollten Sie unsicher sein, können Sie uns gern anrufen oder mailen, bevor Sie den Antrag verfassen.
Ja. Bei der 12-Jahres-Regel nach Promotion verlängert sich die Frist für Wissenschaftlerinnen pauschal um 1,5 Jahre pro Kind oder länger wenn nachgewiesen. Für Wissenschaftler werden nur nachgewiesene Zeiten angerechnet.
Bitte verfassen Sie Ihren Antrag auf Englisch, damit die Geschäftsstelle auch internationale Gutachter anfragen kann.
Nein. Das „Plus 3“-Programm richtet sich ausschließlich an Grundlagenforscherinnen und Grundlagenforscher in Biologie, Chemie oder Medizin.
Die Geschäftsstelle wählt Gutachterinnen und Gutachter aus, die über die notwendige Expertise im jeweiligen Fachgebiet (Thema, Techniken, Modellsysteme etc.) zur Beurteilung der Projekte verfügen und sowohl die bisherige Leistung als auch das zukünftige Potenzial eines Antragstellers oder einer Antragstellerin einschätzen können.
Sie können gern fachlich passende Gutachterinnen und Gutachter vorschlagen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Gutachterinnen und Gutachter unter anderem als befangen betrachten und ausschließen, wenn sie mit Ihnen kooperieren, in den letzten drei Jahren gemeinsam mit Ihnen publiziert haben oder am selben Standort forschen oder wenn es sich um Ihren Postdoc-Supervisor oder Doktormutter bzw. Ihren Doktorvater handelt. Sie können – mit Begründung – auch Expertinnen und Experten ausschließen, denen Ihr Antrag nicht vorgelegt werden soll. Gremienmitglieder der Stiftung können nicht ausgeschlossen werden.
In diesen Fällen sind Sie verpflichtet, die Stiftung rechtzeitig zu informieren. Sie entscheidet von Fall zu Fall, in welcher Höhe verbleibende Fördermittel an die neue Einrichtung mitgenommen werden können. In jedem Fall muss die berufende Einrichtung die notwendigen Personalmittel für die Professur stellen.
Nein, dies ist nicht möglich.