Häufige Fragen zu Rise up!
Ja. Sollten Sie unsicher sein, können Sie uns gern anrufen oder mailen, bevor Sie den Antrag verfassen.
Bitte verfassen Sie Ihren Antrag auf Englisch, damit die Geschäftsstelle auch internationale Gutachterinnen und Gutachter anfragen kann.
Nein. Rise up! richtet sich ausschließlich an Grundlagenforscherinnen und Grundlagenforscher in der Biologie, Chemie oder Medizin.
Sie können Mittel für wissenschaftliches Personal beantragen, Verbrauchsmittel sowie mit Begründung Mittel für Geräte, die spezifisch für das vorgeschlagene Forschungsprogramm benötigt werden. Darüber hinaus sind Mittel für Reisen (zu Konferenzen oder für wissenschaftliche Kooperationen) und Publikationen förderfähig.
Die Geschäftsstelle wählt Gutachterinnen und Gutachter aus, die über die notwendige Expertise im jeweiligen Fachgebiet verfügen (Thema, Techniken, Modellsysteme etc.).
Sie können gern fachlich passende Gutachterinnen und Gutachter vorschlagen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir diese unter anderem als befangen betrachten und ausschließen, wenn sie mit Ihnen kooperieren, in den letzten drei Jahren gemeinsam mit Ihnen publiziert haben, sie am selben Standort forschen oder wenn es sich um Ihren Postdoc-Supervisor oder Doktormutter bzw. Ihren Doktorvater handelt. Sie können – mit Begründung – auch Expertinnen und Experten ausschließen, denen Ihr Antrag nicht vorgelegt werden soll. Gremienmitglieder der Stiftung können nicht ausgeschlossen werden.
In diesen Fällen sind Sie verpflichtet, die Stiftung rechtzeitig zu informieren. Die Stiftung prüft dann, ob und in welcher Höhe die verbleibenden Fördermittel an die neue Einrichtung mitgenommen werden können.
Die im Rise up! Programm bewilligten Fördermittel sind an das beantragte Forschungsprogramm gekoppelt, das in einem zweistufigen Peer-Review-Verfahren begutachtet wurde. Sie sind daher verpflichtet, die Stiftung zu informieren und mit ihr Rücksprache zu halten, sollten sich substanzielle Änderungen zum Projektantrag abzeichnen.
Nein, dies ist nicht möglich.